Leitsatz:
Einen Erfahrungssatz dahingehend, dass Verkehrszeichen von Kraftfahrern erst dann wahrgenommen werden, wenn sie mehrfach hintereinander oder in besonders hervorgehobener Weise aufgestellt worden sind oder sonst auffällige Besonderheiten auf ihr Bestehen aufmerksam machen, gibt es nicht.
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.12.2012 Az.: 1 SsRs 99/12
Im Bußgeldverfahren stellt sich regelmäßig die Frage, die Annahme einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung nachzuweisen. Die Ausführungen des OLG Koblenz zu dieser Thematik erhellen etwas die aktuelle richterliche Auffassung und sollten in der anwaltlichen Bearbeitung gleichgelagerter Verfahren unbedingt beachtet werden.