Man mag es kaum glauben, die erbrechtliche Vorsorge in einer Familie vernünftig und zielgerichtet anzutragen bzw. zu gestalten ist auch heute in der modernen Gesellschaft und in der Generation 50+ für den erbrechtlich tätigen Anwalt oft ein schweres Brot.
Ist schon das deutsche Erbrecht kompliziert, sind Vertreter der älteren Generation oft noch "komplizierter".
Zwar hat unsere Gesellschaft, nicht zuletzt aufgrund des Betrachtens des Altersaufbaus der Menschen in Deutschland (Alterspyramide), die Zielgruppe der Senioren zunehmend als wichtige Bürger, Verbraucher und Konsumenten ins Auge gefasst. Hierzu trägt auch bei, dass sich die Vermögen, die in den nächsten Jahren durch diese Altersgruppe zum Vererben anfallen rasant erhöht haben. So sei darauf verwiesen, dass das Gesamtvermögen der privaten Haushalte nach statistischen Erhebungen von 1993 bis 2013 wohl um gut 100 Prozent auf über 12 Billionen Euro angestiegen ist.
Dass hierbei einzelne Vertreter der Generation 50+ aber auch gleichzeitig mental in der neuen Zeit angekommen sind, muss in der erbrechtlichen anwaltlichen Praxis gelegentlich bezweifelt werden.
Nicht selten wird durch Vertreter dieser Generation auf eine erbrechtliche Vorsorge allein "aus Kostengründen" verzichtet, um danach die Erben festzustellen zu lassen, dass sich diese Art der Vorsorge mitnichten in der Familie gerechnet hat. Sie rechnet sich dann oft für das zuständige Finanzamt.
Lassen Sie es daher erst gar nicht soweit kommen und regeln Sie Ihren Nachlass in guten Zeiten gemeinsam in der Familie mit Vernunft, Würde, klarem Verstand.
Verzichten Sie hierbei auch nicht auf anwaltliche Unterstützung.
Ihre Erben werden es Ihnen danken.
Mit einer solchen Einstellung zum Leben und der damit verbundenen erbrechtlichen Vorsorge zeigen Sie nicht nur Verantwortung gegenüber Ihrer Familie, Sie gehören dann mit Sicherheit auch nicht zu der Gruppe der "Alten", über die bereits Aristoteles (geb. 385 v.Chr. gest. 322 v.Chr.) wie folgt klagte:
"Sie sind übelwollend, denn es ist die Eigenart des Übelwollens, alles im Hinblick auf das Unvorteilhafte zu beurteilen. Ferner sind sie argwöhnisch aufgrund ihres Misstrauens. Misstrauisch aber sind sie aus Erfahrung.
Ferner sind sie von niederer Gesinnung, weil sie vom Leben gedemütigt wurden.
Ferner sind sie geldgierig; den zu den Lebensnotwendigkeiten gehört der Besitz; zugleich wissen sie aus Erfahrung, wie schwer der Erwarb und wie leicht das verschleudern ist.
Ferner hängen sie am Leben - und um so mehr am Ende ihrer Tage, weil die Begierde auf das tendiert, was nicht vorhanden ist, und weil man das am meisten begehrt, dessen man entbehrt ... weiterhin leben sie mehr in der Erinnerung als in der Hoffnung."