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Unternehmensbetreuung

Die juristischen Betreuung von mittelständischen Unternehmen und Unternehmern ist in meiner Kanzlei vorrangig durch eine  gesellschafts- und arbeitsrechtlichen Betreuung geprägt. Selbstverständlich wird hierbei auch dem Wunsch nach einer anwaltlichen Beratung  in allen anderen rechtlichen Angelegenheiten des Geschäftsbetriebes entsprochen.

Die juristische Betreuung beinhaltet im Einzelnen die rechtliche Gestaltung bzw. inhaltliche Prüfung Ihrer Verträge sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen und schließt die anwaltliche Betreuung bei aktuellen Einzelfragen ein.

Nicht zuletzt findet hierbei auch die immer aktueller werdende erbrechtliche Vorsorge in der Familie des mittelständischen Unternehmers und die damit verbundene Frage einer geordneten Unternehmensnachfolge Beachtung.

Im Rahmen der durch mich vorgenommenen juristische Betreuung erfolgt, soweit notwendig und geboten, die außergerichtliche bzw. gerichtliche Geltendmachung, Durchsetzung und Verwirklichung Ihrer jeweiligen Ansprüche aber auch die mögliche Abwehr gegen Sie erhobener unberechtigter Forderungen.

Entsprechend meiner Kanzleiphilosophie setze ich die Priorität hierbei immer zunächst auf eine außergerichtliche Lösung, mit dem Ziel, für den Mandanten eine zeitnahe tragbare Lösung unter Beachtung einer optimalen Kosteneffizienz zu erreichen. Denn eine zur Vermeidung einer langwierigen und teuren gerichtlichen Auseinandersetzung dienende vorbeugende anwaltliche Beratung und Vertretung des Mandanten gehört nach meinem Verständnis zu einer vernünftigen anwaltlichen Berufsausübung.

Aus 30 jähriger Berufserfahrung kann ich bestätigen, dass sich der Vorzug einer vernünftigen außergerichtlichen Konfliktlösung in vielen Verfahren letztendlich immer wieder durchgesetzt hat.

Langwierige gerichtliche und  kostenintensive Auseinandersetzungen sollten nur dann für den Mandanten in Erwägung gezogen werden, wenn sich zur Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche derartige Gerichtsverfahren nicht mehr vermeiden lassen.

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