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[PDF] - Allgemeine Prozessvollmacht

[PDF] - Zivilrechtliche Prozessvollmacht

[PDF] - Strafprozessvollmacht

[PDF] - Entbindung-Schweigepflicht-Arzt

Diese Dokumente stehen Ihnen zur Vorbereitung der Kontaktaufnahme zu unserer Kanzlei zur Verfügung. Gleiches gilt selbstverständlch auch für bereits bestehende Mandatsverhältnisse. Sollten Sie hierzu inhaltliche Fragen haben, steht Ihnen mein Sekretariat sehr gern zur Verfügung.  

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 24. Januar 2013 21:39

Zugriffe: 6718

Über die Kanzlei

Als Einzelkanzlei besteht die Maxime der anwaltlichen Tätigkeit darin, meinem Mandanten bei der Lösung seiner rechtlichen Probleme umfassend und kompetent zur Seite zu stehen. Aufgrund 30 jähriger Berufserfahrung bin ich vorrangig bemüht, die jeweiligen Anliegen im Sinne des Mandanten einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung  zuzuführen. Sollte dies nicht erreichbar sein, werden die Interessen der Mandantschaft auch mit Hilfe der Gerichte wahrgenommen.

Nicht zuletzt steht meinen Mandanten ein qualifiziertes Sekretariat zur Verfügung, das nicht nur einen kontinuierlichen Kontakt des Mandanten zum Rechtsanwalt herstellt sondern auch in der Folgezeit für eine kompetente umfassende Betreuung sorgt.

Dies schafft die Voraussetzungen für eine beiderseits vertrauensvolle Atmosphäre in der Zeit des Mandates und sorgt so für eine zielorientierte Zusammenarbeit.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 05. Dezember 2012 18:07

Zugriffe: 8247

Wieviel muss ich bei einem Anwalt bezahlen?

Sprechen wir von Anwaltskosten, dann sind damit in der Regel die Anwaltsgebühren und Auslagen gemeint. Diese sind gesetzlich im RVG geregelt.

Was ist das RVG?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen. Dabei orientiert sich die Höhe der Gebühren meist an dem Wert des Gegenstandes (Gegenstandswert), um den es in der zivilrechtlichen Streitigkeit geht.

Je nach Art der Tätigkeit des Anwalts fallen hierbei unterschiedliche Gebühren an. Zu unterscheiden ist, ob der Anwalt lediglich beratend tätig wird oder den Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich vertritt.

Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Bedarf wird nach Auftragserteilung hier auch die Einholung der Deckungszusage für die anstehenden Kosten bei Ihrem Rechtschutzversicherer veranlasst. Auch Beratungshilfe wird bei Vorlage eines entsprechenden Berechtigungscheins des Amtsgerichtes akzeptiert und erteilt.

Angemessene Honorarvereinbarungen in geeigneten Fällen sind selbstverständlich ebenso möglich. Hierbei wird durch mich seit Jahren der Abschluss eines  Pauschalhonorars favorisiert.

Kostenfrei ist Ihre erste Vorsprache in der Kanzlei, wenn Sie nur kurz mit mir sprechen möchten, um entscheiden zu können, ob Sie mir Vertrauen entgegen bringen können und ich aus Ihrer Sicht der richtige Anwalt bin.

Gebühren entstehend dann erst bei einer anwaltlichen Beratung, die dadurch bestimmt wird, dass ich Ihnen auf Ihre Anfrage hin rechtliche Hinweise zum weiteren Vorgehen gebe. Die Höhe dieser Rechtsberatungsgebühren werden durch die Schwierigkeit Ihres Falles und den durch Sie in Anspruch genommenen Zeitaufwand bestimmt. In aller Regel wird eine Rechtsberatung Kosten in Höhe von 125,00 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwersteuer nicht übersteigen.

In Strafverfahren ist der Gebührenrahmen des RVG weitesgehend ungeeignet, die Kosten einer qualifizierten Strafverteidigung zu decken. Schon die Verteidigung in einem Ermittlungsverfahren kann aus meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung und der bestehenden Kostenstruktur der Kanzlei für nicht unter 1.500 Euro geleistet werden. Diese Frage ist vor Erteilung des Mandates unzweideutig zu klären.

Der Sinn qualifizierter anwaltlicher Tätigkeit, ob im Zivil- oder im Strafverfahren, ist immer die effektive Bearbeitung und der Abschluss eines erfolgreichen Mandates, unter Berücksichtigung der gemeinsam erarbeiteten Zielsetzung und der gegebenen rechtlichen Möglichkeiten.

Dies bedeutet im Strafverfahren nicht automatisch immer einen Freispruch oder im Zivilverfahren eine vollständige Durchsetzung aller eigenen Forderungen zu bewirken. Ziel aller anwaltichen Tätigkeit muss es sein, dass best Mögliche unter den gegebenen Umständen zu erreichen. Oder wie Anwälte oft feststellen: Ein "magerer" Vergleich kann günstiger sein als ein verlorener "fetter" Prozess. 

Grundlage hierfür ist ein zu entwicklendes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt, welches wesentlich auch dadurch geprägt wird, dass hinsichtlich der angemessenen Honorierung von Anfang an eine Transparenz aller Kosten erfolgt, um so spätere Streitigkeiten um das Honorar zu vermeiden.

Sollten Sie den "billigsten" Rechtsanwalt suchen, bitte ich von Vorsprachen in meiner Kanzlei abzusehen.

Sparsamkeit und Bescheidenheit sind mit Sicherheit ehrbare Tugenden, jedoch ist es wohl für jeden vernünftigen und redlichen Mandanten erkennbar, dass er einen guten und fachlich sattelfesten Anwalt zur Wahrung seiner berechtigten Interessen nur dann findet, wenn dieser bei dem angetragenen Honorar nicht selbst Gefahr läuft, an diesem Mandat ruinös zu arbeiten.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 12. November 2012 21:25

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Die Erstberatung - was muss ich beachten?

Das erste Gespräch mit dem Rechtsanwalt sollte gut vorbereitet sein. Auch hier gilt das Motto – Zeit ist Geld – und die Beratungsgebühr wird in der Regel gemäß RVG nach einem Zeitsatz abgerechnet. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einige gute Tipps geben, wie Sie das Erstberatungsgespräch in unserer Kanzlei für sich gut vorbereiten können.

# Um welches Problem handelt es sich genau?

Versuchen Sie Ihr Problem bereits bei der Terminvergabe unserer Sekretärin oder dem Rechtsanwalt Block kurz zu schildern. Somit können wir uns schon im Vorfeld der Erstberatung ein Bild über Ihre Rechtsproblematik machen und ggf. auf Fristen hinweisen.

# Beachten Sie die einzuhaltenden Fristen!

Warten Sie bitte nicht zu lange auf den Besuch bei uns. In den meisten Rechtsangelegenheiten sind Fristen zu wahren. Diese betragen in der Regel je nach Rechtsgebiet zwischen 7, 14 oder 31 Tagen. Je früher Sie uns mit dieser Angelegenheit beauftragen, desto mehr Arbeitszeit und Handlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung.

# Bereiten Sie sich auf das Erstgespräch gründlich vor!

Es ist sinnvoll, wenn Sie die notwendigen Unterlagen zu Ihrer beabsichtigten Fragestellung (zBsp. Verträge, Kündigungsschreiben, Lohnbescheinigungen usw) bereits kopiert währen der Rücksprache in der Kanzlei dem Rechtsanwalt bereitstellen. 

# Beachten Sie die anfallenden Kosten der Rechtsberatung!

In der Kanzlei besteht für Sie die Möglichkeit das EC Cash Verfahren zu nutzen. Sie sollten daher Ihre EC Karte zur Beratung mitbringen, um die Ihnen nach der Beratung erteilte Kostennote ohne grßen Aufwand vor Ort zu bezahlen.  

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 10. August 2012 15:55

Zugriffe: 8851

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