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Ehescheidung

Eins sollte immer klar sein. Die Scheidung einer Ehe stellt einen wesentlichen Einschnitt in die bisherige Lebensführung für Eheleute und die in vielen Fällen gleichfalls betroffenen Kinder dar.

Aus anwaltlicher Sicht und der hier damit verbundenen Erfahrung aus hunderten Ehescheidungsverfahren kann immer nur wieder angeraten werden, in dieser belastenden und unerfreulichen Situation die eigenen Wertmaßstäbe nicht ohne Not "über Bord zu werfen." Denn nicht die gesetzlichen Abläufe eines Ehescheidungsverfahrens und der damit verbundenen Folgesachen sind die Hauptursache für "Hader und Streit". Oft sind es die charakterliche Schwächen und damit verbundenen Befindlichkeiten der Eheleute, die das Ehescheidungsverfahren bestimmen. Das Verfahren selbst wird dann nicht selten zu einem Schauplatz verletzter Gefühle.

An einem bildlich gesprochen "Hauen und Stechen" der vor Gericht erscheinenden Eheleute hat aber weder ein couragiert arbeitender Rechtsanwalt noch ein sachlich die Verhandlung führender Familienrichter Interesse. Ganz zu schweigen davon, dass der Gesetzgeber ein solches Verhalten von den Eheleuten auch nicht verlangt, um die Scheidung der Ehe zu erreichen. Der Gesetzgeber verlangt lediglich den Nachweis, dass die Ehe der Parteien gescheitert ist und die eheliche Lebensgemeinschaft, mit dem Ziel der Scheidung der Ehe, durch die Parteien aufgehoben wurde.

Wie das alles in Ihrem Interesse sachlich, fair und mit Anstand letztendlich auch erfolgreich realisiert werden kann, zeichnet einen erfahrenen Rechtsanwalt aus. Das damit nicht selten auch klare Worte verbunden sind, sollte nicht zu einer Verwunderung führen. Die Wahrheit hat, zumindest auch in Ehescheidungsverfahren, noch niemandem geschadet.

Nichts wäre in diesen Fällen schlimmer als eine Situation der "Frère et cochon", letztlich zum Nachteil des Mandanten und zum Nachteil der Reputation des für ihn tätige Rechtsanwaltes.    

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