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"Stinkefinger" hat im Straßenverkehr seine Konsequenzen
Eva-Maria Roßmann | pixelio.de

"Stinkefinger" hat im Straßenverkehr seine Konsequenzen

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Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 25.06.2015 (zum Az.: - 922 Cs 433 Js 114354/15 -) einen Taxifahrer der eines solches Verhaltens im Straßenverkehr an den Tag legte, wegen Beleidigung und Nötigung zu einer Geldstrafe mit Fahrverbot verurteilt.

Hierbei ging das Gericht in seiner Entscheidung davon aus, dass es sich um ein "nicht tolerierbares Verhalten im Straßenverkehr handelt", welches auch zusätzlich zur Geldstrafe die Sanktion eines einmonatigen Fahrverbots nach sich ziehen muss.

Konkret hat das Amtsgericht München den beschuldigten Taxifahrer, der einem anderen Autofahrer während eines Überholmanövers den "Stinkefinger" gezeigt und "ausgebremst" hatte, mit diesem Urteil zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Zugunsten des betroffenen Taxifahrers berücksichtigte das Amtsgericht München, dass er  zum Zeitpunkt der Tat nicht vorbestraft war.

Es verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätze zu je 20 Euro (1.000,00 €) und das bereits erwähnte einmonatige Fahrverbot.

Letzte Änderung am Mittwoch, 30 Dezember 2015 09:32
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